In wenigen Wochen feiern wir 75 Jahre Grundgesetz als Basis unserer erfolgreichen Demokratie. Am heutigen Tag der Pressefreiheit steht Artikel 5 des Grundgesetzes im Fokus. Er garantiert die freie und unabhängige Berichterstattung durch die Medien sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung von Journalistinnen und Journalisten. Dies ist wichtig, denn eine freie, vielfältige und unabhängige Berichterstattung ist die Grundlage dafür, dass Bürgerinnen und Bürger sich über politische Prozesse und Entscheidungen informieren und eine Meinung bilden können und somit auch für die Kontrolle der Politik durch die Öffentlichkeit. Die Pressefreiheit ist damit ein unverzichtbarer Grundpfeiler für unsere erfolgreiche Demokratie. Für mich steht fest: Ohne freie Medien ist unsere Demokratie nicht denkbar.
Doch die Pressefreiheit ist weltweit bedroht. Auch in Deutschland hat sich das Klima gegenüber den Medien in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Diffamierungen, Drohungen und auch Gewalt gegen Medienschaffende haben auch bei uns zugenommen. Es bereitet mir große Sorge, wenn auf Demos ,,Lügenpresse" skandiert wird, dort offen zur Jagd auf Journalistinnen und Journalisten aufgerufen wird oder diese körperlich angegriffen werden. Die Pressefreiheit darf nicht durch Gewalt in Frage gestellt werden. Wo versucht wird, Journalistinnen und Journalisten einzuschüchtern, ist eine Grenze überschritten. Auch darauf macht uns der heutige Tag der Pressefreiheit aufmerksam.
Ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Pressefreiheit ist das im Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz. Damit werden Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, im beruflichen Umfeld nun umfassender geschützt, da sie einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen leisten. Demnach sind negative berufliche Konsequenzen, wie Kündigungen, aufgrund von Hinweisen auf Missstände verboten.