Betriebsrätinnen und Betriebsräte stärken mit ihrer Arbeit die Rechte von Beschäftigten und deren Mitbestimmung in Unternehmen. Diese Arbeit ist unverzichtbar und verdient unsere Anerkennung.
Ihre Tätigkeit üben Betriebsrätinnen und Betriebsräte als Ehrenamt aus. Da dieses Ehrenamt mit all seinen Aufgaben und Herausforderungen viel Zeit in Anspruch nimmt, werden Betriebsrätinnen und Betriebsräte von ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit freigestellt. Dafür erhalten sie eine Vergütung, die sich an der Vergütung vergleichbarer Beschäftigter orientiert. Wichtig war dabei in der Vergangenheit, dass sie deswegen aber „wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden".
Dies führte aber, zuletzt durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs, in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten und somit vermehrt zu präventiven Kürzungen von Betriebsratsvergütungen. Deshalb hat der Bundestag heute Änderungen beim Betriebsverfassungsgesetz beschlossen. Damit schaffen wir Klarheit und Sicherheit bei der Vergütung von freigestellten Betriebsrätinnen und Betriebsräten.