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Besserer Schutz für schwangere Frauen.

Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, kommt es immer öfter zu sogenannten Gehsteigbelästigungen, bei denen Abtreibungsgegnerinnen und -gegner Frauen bedrängen. Um Schwangere und Fachpersonal effektiv zu schützen und bundesweit Rechtssicherheit im Umgang mit solchen Belästigungen zu schaffen, haben wir heute im Bundestag das sogenannte Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert und beschlossen.

Damit sind künftig Gehsteigbelästigungen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Einrichtungen verboten und Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro zu ahnden.

Zusätzlich soll die Bundesstatistik gemäß dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine jährliche Auswertung der Schwangerschaftsabbrüche in Praxen und Krankenhäusern auf regionaler Ebene ergänzt werden. Ziel ist es, die Übersicht über die regionale Versorgungslage zu verbessern, da bisher nur Daten auf Bundes- und Landesebene erfasst werden.

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Bärbel Bas, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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